logo_huv.jpg (151137 Byte)

  Herzlich willkommen auf HuV-Kuehne.de
Großhandel für Gastronomiezubehör,
Reinigungs- und Hygieneartikel

AGB´s  H&V Kühne

Liefer- und Leistungsbedingungen der H&V Kühne

1. Abschluß

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes schriftlich

vereinbart worden ist. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden
keine Anwendung und verpflichten uns nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Soweit der Inhalt früherer

Schreiben oder Verhandlungen mit dieser Auftragsbestätigung im Widerspruch stehen sollte, ist die letztere maßgebend.
Abänderungen der Bedingungen dieser Auftragsbestätigung zu Ungunsten des Verkäufers sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer
unter Angabe der Nummer und des Datums der Verkaufsbestätigung als Nachtrag schriftlich
bestätigt worden sind


2. Angebote

Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Angebote von Restposten - Lieferung nur solange der Vorrat reicht. Sonderangebote - Lieferung nur solange der Vorrat reicht.
Alle Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.


3. Verpackung

Die Verpackung ist im Kaufpreis enthalten.


4. Preise

Sämtliche Preise sind Nettopreis. Mehrwertsteuer hat der Käufer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten und/oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen, gelten die

zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.


5. Lieferzeiten, Lieferzeiten, Lieferverzug

5.1. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten

(wie z.B. fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen)
nachgekommen ist. Bei nachträglicher Änderung- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird.

Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5.2. Der Käufer hat dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung beim

Verkäufer beginnt. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen.

5.3. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder ihre Erfüllungsgehilfen den

Verzugsschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

5.4. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten innerhalb angemessener Frist keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei

Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Liefertermin zu.

5.5. Die erweiterte Haftung wird ausgeschlossen.

5.6. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat der Verkäufer nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer

Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, sowie nicht vermeidbare Betriebs-
oder Transportstörungen beim Verkäufer oder beim Vorlieferanten. In diese, Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.7. Der Verkäufer ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.


6. Annahmeverzug des Käufers

6.1. Nimmt der Käufer die Ware nicht an, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Frist von

mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall
können 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringer
Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.2. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist der Verkäufer nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer

angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschließend mit angemessen
verlängerter Frist zu beliefern.

6.3. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,

so ist der Verkäufer berechtigt, die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung in den Räumen des Verkäufers, jedoch
mind. 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat- dem Käufer in Rechnung zu stellen.


7. Reklamation

Etwaige Reklamationen müssen im Falle erkennbarer Mängel bei Verlust der Gewährleistungsansprüche innerhalb von 8 Tagen

nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, welche auch bei sorgfältiger Überprüfung nicht entdeckt werden
konnten, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich zu rügen, andernfalls sind auch insoweit sämtliche Gewährleistungen
ausgeschlossen. Auch berechtigte Reklamationen geben dem Käufer kein Recht, die Annahme der Ware zu verweigern oder zu verzögern.


8. Zahlungen

Eine Aufrechnung des Käufers mit anderen als unbeschrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

Die Geltendmachung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer ist ebenso ausgeschlossen, wie die
Ausübung eines sonstigen Zurückbehaltungsrechtes, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Falle des
Zahlungsverzuges ist der Verkäufer ungeachtet der ihm zustehenden Rechte, berechtigt, die Erstattung desjenigen Schadens
zu fordern, der ihm durch den Zahlungsverzug entsteht, mindestens jedoch Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem

jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zuzüglich Umsatzsteuer. Dies gilt auch im Fall einer Stundung.


9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen

und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, bei Schecks bis nach erfolgter Eilösung, Eigentum des
Verkäufers. Der Käufer darf die Ware vor völliger Bezahlung nicht verpfänden. Eine Veräußerung der Ware ist nur im
ordnungsgemäßen und gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden
Forderungen gehen in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge sicherheitshalber auf den Verkäufer über, ohne daß es

einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Käufer ist, solange er seine Verpflichtungen gegenüber dem
Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt, ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer
ist jedoch berechtigt, dem auf Verlangen zu bezeichnenden Dritten vor dem Übergang der Forderung Mitteilung zu
machen und Anweisung zu erteilen. Der Käufer haftet für den Verlust und alle Schäden der Ware ohne Verschulden, auch in
Fällen höherer Gewalt. Wird die Ware vor völliger Bezahlung durch Dritte gepfändet, beschlagnahmt oder sonst in Anspruch
genommen, so ist der Käufer zur sofortigen Mitteilung an den Verkäufer verpflichtet.Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug
berechtigt, die von ihm gelieferten Waren zurückzunehmen, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist.
Eine Verwertung der zurückgenommenen Waren erfolgt nach freiem Ermessen des Verkäufers. Die Anwendung der
Vorschriften über den Pfandverkauf werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.


10. Gewährleistung

10.1.Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist

durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Käufers insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

10.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt zu laufen mit dem Tag des Erhalts der Ware, endet aber 9 Monate

ab Rechnungsdatum. Während der Durchführung der Nachbesserung ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist gehemmt.

10.3. Der Käufer muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und dem Verkäufer

von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhaltes Mitteilung
machen. Im übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach
Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Verborgene Mängel müssen unverzüglich,
spätestens aber eine Woche nach ihrer Entdeckung innerhalb der jeweiligen Verjährungsfrist dem Verkäufer angezeigt werden.
Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.

10.4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer wahlweise Herabsetzung

der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

10.5. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen,

Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe
von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung.

10.6. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige

Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

10.7. Gebrauchsmaschinen werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert.

10.8. Informationen über Ihr Rücktritts- und Widerrufsrecht

Die folgende Rechten gelten nur für private Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer

selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche
Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches(HGB).

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an: H&V Kühne, 01896 Pulsnitz, An der Hohle 4.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene

Nutzungen  (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte

Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt
oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie
innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware
(z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax

oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu
erfolgen an: H&V Kühne, 01896 Pulsnitz, An der Hohle 4.

Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene

Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre -zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


11. Erfüllungsort/Gerichtstand

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Ort der Niederlassung des Verkäufers.
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.



Besucher     4stats Webseiten Statistik + Counter © 2010 · HuV-Kuehne.de · email  - H&V Kühne