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AGB´s H&V
Kühne Liefer- und
Leistungsbedingungen der H&V Kühne
1. Abschluß
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, soweit nicht im
Einzelfall ausdrücklich anderes schriftlich
vereinbart worden ist. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden
keine Anwendung und verpflichten uns nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen
Anerkennung. Soweit der Inhalt früherer
Schreiben oder Verhandlungen mit dieser Auftragsbestätigung im Widerspruch
stehen sollte, ist die letztere maßgebend.
Abänderungen der Bedingungen dieser Auftragsbestätigung zu Ungunsten des
Verkäufers sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer
unter Angabe der Nummer und des Datums der Verkaufsbestätigung als Nachtrag schriftlich
bestätigt worden sind
2. Angebote
Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Angebote von Restposten - Lieferung nur solange der Vorrat reicht. Sonderangebote -
Lieferung nur solange der Vorrat reicht.
Alle Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
3. Verpackung
Die Verpackung ist im Kaufpreis enthalten.
4. Preise
Sämtliche Preise sind Nettopreis. Mehrwertsteuer hat der Käufer in ihrer jeweiligen
gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten und/oder tatsächlichem Liefertermin
mehr als 4 Monate liegen, gelten die
zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
5. Lieferzeiten, Lieferzeiten, Lieferverzug
5.1. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm
obliegenden Pflichten
(wie z.B. fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige
Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen)
nachgekommen ist. Bei nachträglicher Änderung- oder Ergänzungswünschen
des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die
Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird.
Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nur nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.2. Der Käufer hat dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die
mit Zugang der Nachfristsetzung beim
Verkäufer beginnt. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 4
Wochen.
5.3. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der
Verkäufer oder ihre Erfüllungsgehilfen den
Verzugsschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
5.4. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten innerhalb angemessener Frist keinen
Gebrauch, so stehen ihm keinerlei
Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Liefertermin zu.
5.5. Die erweiterte Haftung wird ausgeschlossen.
5.6. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat der Verkäufer nicht Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr,
Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder
Energiemangel, sowie nicht vermeidbare Betriebs-
oder Transportstörungen beim Verkäufer oder beim Vorlieferanten. In diese,
Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.7. Der Verkäufer ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
6. Annahmeverzug des Käufers
6.1. Nimmt der Käufer die Ware nicht an, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung
und fruchtlosem Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall
können 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt
werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringer
Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen
höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6.2. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist der Verkäufer nach Setzung
und fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen
und den Käufer anschließend mit angemessen
verlängerter Frist zu beliefern.
6.3. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat
nach Anzeige der Versandbereitschaft,
so ist der Verkäufer berechtigt, die durch die Lagerung entstandenen Kosten
bei Lagerung in den Räumen des Verkäufers, jedoch
mind. 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat- dem Käufer in Rechnung
zu stellen.
7. Reklamation
Etwaige Reklamationen müssen im Falle erkennbarer Mängel bei Verlust der
Gewährleistungsansprüche innerhalb von 8 Tagen
nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, welche auch bei
sorgfältiger Überprüfung nicht entdeckt werden
konnten, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich zu rügen,
andernfalls sind auch insoweit sämtliche Gewährleistungen
ausgeschlossen. Auch berechtigte Reklamationen geben dem Käufer kein Recht, die Annahme
der Ware zu verweigern oder zu verzögern.
8. Zahlungen
Eine Aufrechnung des Käufers mit anderen als unbeschrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Die Geltendmachung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechtes durch den
Käufer ist ebenso ausgeschlossen, wie die
Ausübung eines sonstigen Zurückbehaltungsrechtes, welches nicht auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Falle des
Zahlungsverzuges ist der Verkäufer ungeachtet der ihm zustehenden Rechte,
berechtigt, die Erstattung desjenigen Schadens
zu fordern, der ihm durch den Zahlungsverzug entsteht, mindestens jedoch Verzugszinsen in
Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zuzüglich Umsatzsteuer. Dies
gilt auch im Fall einer Stundung.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen sowie
bis zur Bezahlung aller vergangenen
und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, bei
Schecks bis nach erfolgter Eilösung, Eigentum des
Verkäufers. Der Käufer darf die Ware vor völliger Bezahlung nicht
verpfänden. Eine Veräußerung der Ware ist nur im
ordnungsgemäßen und gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die aus der
Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden
Forderungen gehen in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge sicherheitshalber auf den
Verkäufer über, ohne daß es
einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Käufer ist, solange
er seine Verpflichtungen gegenüber dem
Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt, ermächtigt, diese Forderungen für
Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer
ist jedoch berechtigt, dem auf Verlangen zu bezeichnenden Dritten vor dem
Übergang der Forderung Mitteilung zu
machen und Anweisung zu erteilen. Der Käufer haftet für den Verlust und
alle Schäden der Ware ohne Verschulden, auch in
Fällen höherer Gewalt. Wird die Ware vor völliger Bezahlung durch Dritte
gepfändet, beschlagnahmt oder sonst in Anspruch
genommen, so ist der Käufer zur sofortigen Mitteilung an den Verkäufer
verpflichtet.Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug
berechtigt, die von ihm gelieferten Waren zurückzunehmen, ohne dass darin
ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist.
Eine Verwertung der zurückgenommenen Waren erfolgt nach freiem Ermessen des
Verkäufers. Die Anwendung der
Vorschriften über den Pfandverkauf werden hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen.
10. Gewährleistung
10.1.Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder
wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist
durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer
nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Käufers insbesondere unter Ausschluss
jeglicher Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
10.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt zu laufen mit dem Tag des
Erhalts der Ware, endet aber 9 Monate
ab Rechnungsdatum. Während der Durchführung der Nachbesserung ist der
Ablauf der Gewährleistungsfrist gehemmt.
10.3. Der Käufer muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige
Schäden untersuchen und dem Verkäufer
von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung
unter Angabe des genauen Sachverhaltes Mitteilung
machen. Im übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach
Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände
sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer
bereitzuhalten. Verborgene Mängel müssen unverzüglich,
spätestens aber eine Woche nach ihrer Entdeckung innerhalb der jeweiligen
Verjährungsfrist dem Verkäufer angezeigt werden.
Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
10.4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so
kann der Käufer wahlweise Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
10.5. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen
an Produkten vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe
von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt
jede Gewährleistung.
10.6. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die
Produkte und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
10.7. Gebrauchsmaschinen werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert.
10.8. Informationen über Ihr Rücktritts- und Widerrufsrecht
Die folgende Rechten gelten nur für private Verbraucher, d.h. jede natürliche Person,
der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für
Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche
Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches(HGB).
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an: H&V Kühne, 01896 Pulsnitz, An der Hohle 4.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu
tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt
oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs
noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen Sie
innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch
Rücksendung der Ware zurückgeben.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht
paketversandfähiger Ware
(z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in
Textform, also z. B. per Brief, Fax
oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die
Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu
erfolgen an: H&V Kühne, 01896 Pulsnitz, An der Hohle 4.
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer
Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre -zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
11. Erfüllungsort/Gerichtstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Ort der Niederlassung des
Verkäufers.
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.
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